Widerrufsrecht
Für schnell verderbliche oder geöffnete Waren wie frisches Obst und Gemüse besteht laut § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht. Dies liegt daran, dass diese Lebensmitteln schnell verderben können. Dies gilt auch für Waren, die aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen nicht zurückgegeben werden können, wie zum Beispiel unverpackte Walnüsse oder offene Trockenfrüchte wie Datteln.